Für viele Vertragsärzte endet der reguläre Fortbildungszeitraum am 30. Juni 2024. Zu diesem Stichtag sind 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Nachweiszeitraum bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen informiert ihre Mitglieder, ob die erforderlichen 250 Punkte erreicht sind und erinnert ggfs. im 1. Quartal 2025, sollten die Fortbildungspunkte noch nicht ausreichen. Bitte kontrollieren Sie Ihr Punktekonto im Portal der Landesärztekammer Hessen unter Beachtung Ihres Fortbildungszeitraums. Noch nicht erfasste Teilnahmebescheinigungen können Sie zur Gutschrift per E-Mail an punktekonto@laekh.de senden. Sollten Ihre Fortbildungspunkte noch nicht ausreichen, finden Sie auf der Website der Landesärztekammer Hessen unter https://www.laekh.de/fuer-aerztinnen-und-aerzte/fortbildung/fortbildungsveranstaltungen den Fortbildungskalender mit zertifizierten Veranstaltungen.

Bei Fragen zur Fortbildungspflicht und zum Fortbildungszeitraum wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen: Fon: 069 24741-7556, Fax: 069 24741-68836, E-Mail: fortbildung-info@kvhessen.de

Kerstin Kalhöfer, Teamleiterin Anerkennungsstelle für Fortbildungsveranstaltungen der Landesärztekammer Hessen